In Portugal steigen die Zulassungszahlen von Elektroautos und Plug-in-Hybriden stetig – und damit wird eine ganz praktische Frage immer relevanter: Wer übernimmt in Wohngebäuden die Kosten für die Installation eines Ladepunkts und wer bezahlt den Strom?
Wer die Installation im Wohngebäude bezahlt
Grundsätzlich hängt die Kostenfrage davon ab, wer den Ladepunkt nutzt und an welcher Stelle er eingebaut wird. Nach der portugiesischen Gesetzgebung und im Einklang mit Empfehlungen der Europäischen Union (EU) trägt in der Regel der Wohnungseigentümer, der den Ladepunkt beantragt, die Verantwortung für die Installation. Dazu zählen der Kauf der Wallbox bzw. Ladeeinrichtung, die Elektroinstallation sowie mögliche technische Anpassungen am Gebäude.
Rechtlicher Rahmen in Portugal (Decreto-Lei n.º 90/2014)
Das Gesetz (Decreto-Lei n.º 90/2014, de 11 de junho) sieht vor, dass die Eigentümergemeinschaft die Installation eines Ladepunkts auf einem individuellen Stellplatz nicht verweigern darf, solange sämtliche Kosten vom antragstellenden Wohnungseigentümer übernommen werden.
Nur in zwei Fällen kann es anders laufen: Erstens, wenn die Arbeiten die Sicherheit des Gebäudes gefährden. Zweitens, wenn die Eigentümergemeinschaft innerhalb von 90 Tagen beschliesst, ein gemeinsames Ladesystem zu installieren, das denselben Bedarf abdeckt.
Installation über Gemeinschaftsflächen: Ankündigung an die Verwaltung
Muss die Ladeeinrichtung in gemeinschaftlich genutzten Bereichen installiert werden oder Leitungen durch Gemeinschaftsflächen geführt werden – etwa in Garagen, Installationsschächten oder gemeinsam genutzten Verkehrsflächen –, muss der Wohnungseigentümer die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft schriftlich informieren. Diese Mitteilung hat mindestens 30 Tage im Voraus zu erfolgen.
Auch in solchen Fällen kann die Eigentümergemeinschaft die Installation nicht nach Belieben untersagen. Eine Ablehnung ist nur unter denselben Voraussetzungen möglich wie bei einem Ladepunkt auf einem individuellen Stellplatz.
Stromkosten
Befindet sich der Ladepunkt am individuellen Stellplatz, wird er üblicherweise an den privaten Stromzähler des Wohnungseigentümers angeschlossen. Der gesamte Energieverbrauch wird dann direkt über die monatliche Stromrechnung abgerechnet.
Selbst wenn der Ladepunkt technisch am Verteiler der Gemeinschaftsdienste hängt, bleibt die Logik gleich: Die Kosten trägt der Nutzer – in diesem Fall über einen obligatorischen, separaten Einzelzähler.
Abrechnung bei gemeinsam genutzten Ladepunkten
Wird ein Ladepunkt von mehreren Bewohnern gemeinsam verwendet, erfolgt die Verbrauchserfassung meist über Nutzerkarten – ähnlich wie bei öffentlichen Ladestationen. Abgerechnet wird jeweils nur der individuelle Verbrauch: entweder direkt über einen Stromanbieter für Elektromobilität (CEME) oder über eine Erstattung an die Eigentümergemeinschaft.
Unterm Strich gilt: Die Stromkosten bezahlt immer der Wohnungseigentümer, der den Ladepunkt nutzt. Bei den Installationskosten kann es dagegen zwei Modelle geben – entweder trägt sie vollständig der Interessent, oder sie liegt bei der Eigentümergemeinschaft, wenn die Ladeinfrastruktur für die gemeinschaftliche Nutzung der Bewohner vorgesehen ist.
Risiken und Versicherung
Auch wenn der Ladevorgang grundsätzlich als sicher gilt, bringt das Laden elektrifizierter Fahrzeuge (ob rein elektrisch oder als Plug-in-Hybrid) Risiken mit sich. Beim Versicherungsthema ist die Rechtslage eindeutig: Wer einen Ladepunkt betreibt, haftet für mögliche Schäden, die durch Installation oder Nutzung entstehen können, und diese Haftung muss durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert sein.
In der Praxis richtet sich diese Pflicht vor allem an Betreiber öffentlicher Ladepunkte oder kommerziell betriebener Ladenetze. Bei privaten Ladepunkten in Wohnanlagen ist die Situation meist unkomplizierter – sie sollte jedoch nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Vor der Installation ist es sinnvoll, bei der Versicherung zu prüfen, ob die Wohngebäude- bzw. Hausrat-Mehrgefahrenversicherung (oder die Police der Eigentümergemeinschaft) Ereignisse wie Kurzschlüsse, Brände oder Schäden während des Ladevorgangs abdeckt. Bei gemeinschaftlich genutzten Systemen kann die Eigentümergemeinschaft den Schutz zusätzlich über eine spezifische Deckung in der gemeinsamen Gebäudeversicherung erweitern.
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